Familienpflege

Was bedeutet Familienpflege?

Die ambulante Familienpflege tritt in akuten Notsituationen in Kraft, z.B. wenn die haushaltsführende Person aufgrund von Erkrankung oder anderer schwerwiegender Umstände die Weiterführung ihres Haushaltes und die Versorgung ihrer Kinder nicht gewährleisten kann und eine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben nicht übernehmen kann.

Wer leistet Familienpflege?

Die Mitarbeiter des Pflegedienstes Ihres Vertrauens.

Wer kann Familienhilfe in Anspruch nehmen?

Der erziehende und haushaltsführende Elternteil hat im Krankheitsfall Anspruch auf Familienpflege. Natürlich gilt das auch für haushaltsführende Väter!

  • Häufige Situationen für Notwendigkeit der Familienpflege:
  • langwierige oder chronische Erkrankung der haushaltsführenden Person
  • Risikoschwangerschaft, nach Entbindungen und bei Mehrlingsgeburten
  • besondere Belastung der haushaltsführenden Person durch die Pflege eines schwerkranken,   pflegebedürftigen oder behinderten Familienmitgliedes
  • psychische Belastung besonders Alleinerziehender
  • Tod eines Elternteils

Welche Kosten entstehen mir?

Die Kostenübernahme erfolgt individuell nach Fall durch die Krankenkassen und die Sozial- und Jugendhilfe. Je nach Einkommenssituation kann auf die Familien auch ein Eigenanteil zukommen.

Wie beantrage ich Familienpflege?

Familienpflege ist eine Leistung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Ihr behandelnder Arzt verordnet Familienpflege (die sich im Sprachgebrauch der Krankenkassen leider immer noch "Haushaltshilfe" nennt). 

Die Dauer und die tägliche Einsatzzeit werden von Ihnen und Ihrem Arzt individuell festgelegt. Maßgeblich ist die Schwere Ihrer Erkrankung, die Anzahl und die Dauer der zu betreuenden Kinder und in wieweit Ihnen andere im Haushalt lebende Personen behilflich sein können.



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