Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI, abgekürzt Betreuungsbetrag, eingeführt.
Im Fokus dieser Gesetzesänderung standen Demenzerkrankte und ihr erheblicher Betreuungsaufwand. Aber auch ein anderer Personenkreis kann diesen Betreuungsbetrag bekommen.
Weitere Angebote:
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basale Stimulation
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gemeinsames Lesen
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tägliche Spaziergänge
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Skatrunde
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Gesellschaftsspiele
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Erinnerungsarbeit
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Training von Alltagsabläufen