Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI, abgekürzt Betreuungsbetrag, eingeführt.
Im Fokus dieser Gesetzesänderung standen Demenzerkrankte und ihr erheblicher Betreuungsaufwand. Aber auch ein anderer Personenkreis kann diesen Betreuungsbetrag bekommen.

Weitere Angebote:

  • basale Stimulation

  • gemeinsames Lesen

  • tägliche Spaziergänge

  • Skatrunde

  • Gesellschaftsspiele

  • Erinnerungsarbeit

  • Training von Alltagsabläufen

 

 

 



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