Grundpflege SGB XI

Was bedeutet Grundpflege?

Grundpflege bedeutet die Versorgung eines Menschen in seiner gewohnten häuslichen Umgebung in allen Bereichen des täglichen Lebens aufgrund von Hilfe- bzw. Pflegebedürftigkeit (auch vorübergehend oder nach Krankenhausaufenthalt). Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist, wer durch körperliche, geistige und seelische Erkrankungen oder Behinderungen nicht in der Lage ist, die regelmäßig erforderlichen Verrichtungen des Alltags auszuführen und deshalb in erheblichem oder höherem Maße fremder Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität bedarf. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate gegeben sein.

Wer leistet Grundpflege?

Wir erbringen die Leistungskomplexe in der Grundpflege im vollen Maße mit den dafür ausgebildeten Pflegefachkräften und Pflegehelfern.

HauptleistungsbeträgePflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Geldleistung ambulant 125,00 € 316,00 € 545,00 € 728,00 € 901,00 €
Sachleistung ambulant
-
689,00 € 1.298,00 € 1.612,00€ 1.955,00 €
Leistungsbetrag stationär 125,00 € 770,00 € 1.262,00 € 1.775,00 € 2.005,00 €

Sie suchen sich einen Pflegedienst Ihres Vertrauens und schließen mit diesem einen Pflegevertrag über die gewünschten Leistungen ab.

Wer kann Grundpflege erhalten?

Wer hilfs- bzw. pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad hat, erhält Leistungen von der Pflegekasse. Wer keine Pflegestufe hat, kann selbstverständlich auch einen privaten Pflegevertrag abschließen.

Wie beantrage ich die Grundpflege?

Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, treten Sie einfach mit uns in Kontakt. In einem persönlichen Gespräch ermitteln wir Ihren Bedarf und schließen einen Pflegevertrag ab. Dieser wird zur Kostenübernahme an die Pflegekasse geschickt.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei der eventuellen Antragstellung eines Pflegegrad hilfreich zur Seite.

Folgende Leistungskomplexe umfassen die Pflege:

  • Teilkörperpflege
  • Ganzkörperpflege
  • Duschen / Baden
  • Lagern und Betten / Mobilisation
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Zubereiten einer Mahlzeit
  • Einkauf
  • Reinigung der Wohnung
  • Wäschepflege
  • Hilfestellung beim Verlassen der Wohnung / Begleitung außer Haus





















Welche Kosten entstehen mir?

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten ganz oder teilweise (je nach Aufwand) in folgendem Umfang, wenn Sie einen Pflegedienst mit Ihrer Pflege beauftragen.

Wir stellen für Sie den Antrag bei der Pflegekasse und begleiten Sie auch fachlich bei der Einführung der MDK.

Was über den jeweiligen Satz hinausgeht, ist von Ihnen als Eigenanteil zu tragen.

Wenn kein Pflegegrad vorliegt, tragen Sie die Kosten selbst.



site created and hosted by nordicweb